Chemikalien für deren Erwerb, Herstellung und Handel man eine Genehmigung benötigt.
Ephedrin (5) Ergometrin Ergotamin Lysergsäure Norephedrin (in der EU seit 8.2.01) 1-Phenyl-2-propanon (BMK, Phenylaceton) Pseudoephedrin (4) N-Acetylanthranilsäure 3,4-Methylendioxyphenyl-2-propanon (PMK) Isosafrol Piperonal Safrol (Sassafrasöl wird wegen des hohen Safrolanteils in Deutschland wie Safrol behandelt!)
Kategorie 2
Chemikalien, die erst ab einer bestimmten Menge (in Klammern) genehmigungspflichtig sind, aber wichtige Grundstoffe für Btm sind. Der Händler muß aber jede Abgabe melden!
Essigsäureanhydrid (20l) Anthranilsäure und ihre Salze (1kg) Phenylessigsäure und ihre Salze (1kg) Piperidin und seine Salze (0,5kg)
Kategorie 2
Chemikalien, die erst ab einer bestimmten Menge (in Klammern) genehmigungspflichtig sind, aber Grundchemikalien darstellen. Der Händler muß aber jede Abgabe melden!
Dies ist eine "inoffizielle" Liste von Chemikalien bei denen der Händler besonders "wachsam" sein soll, insbesondere wenn der Kunde "verdächtig aussieht" (z.b.: jung, langhaarig, tätowiert, piercing etc.). Mit dieser Liste werden hauptsächlich Apotheker angesprochen. Zitat: "Die Polizei bittet die Apotheker um mithilfe. Bei entsprechenden Bestellungen sollte man versuchen, überprüfbare Daten von Personen zu erlangen. Auch die Notierung des KFZ-Kennzeichens kann nützlich sein."
"In diesem Zusammenhang ist auch bei der Abgabe von organischen Lösungsmitteln, von Säuren, Laugen, Trockenmitteln (z.b. Natriumsulfat, Magnesiumsulfat) und Puffersubstanzen (z.b. Ammoniumchlorid und -acetat) Vorsicht geboten"