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Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Fragulty Phase beta:


§1 Generelle Anordnungen
a) Die Veranstaltung einer LAN Party ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung der Regelungen zumindest den Ausschluss des Betreffenden von dieser und weiteren Veranstaltungen vor.
§2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung:
a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch bestätigen.
c) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Computer samt Zubehör mit. Der Veranstalter verpflichtet sich, einen Monat vor der Veranstaltung zu informieren, welche Hardware zur Teilnahme nötig ist.
d) Jeder Teilnehmer ist für den Betrieb seiner Hard- sowie Software selbst verantwortlich. Für Fehler und Schäden an anderen Systemen und / oder dem eigenen haftet der Verursacher, nicht etwa der Veranstalter.
e) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Computers ist Folge zu leisten.
f) Jeder Teilnehmer erkennt die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten separaten Bestimmungen an und akzeptiert diese durch eine gesonderte Unterschrift.
§3. Bestimmungen während der Veranstaltung:
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstaltung und die daran beteiligten Personen nicht durch sein Verhalten zu stören. Insbesondere hat er den Anweisungen der Veranstalter zu folgen. Soweit ein Teilnehmer gegen das Vorgesagte verstößt, wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Teilnahmebeitrag wird für diesen Fall nicht erstattet.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu unternehmen. Besonders hervorgehoben werden hier: Softwarepiraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Geraucht werden darf ausschließlich außerhalb der Veranstaltungshalle / -räume.
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern und Subwoovern ist verboten; Ausnahmen werden von den Veranstaltern bekannt gegeben.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.
h) Der Teilnehmer verpflichtet sich den Boden um seinen Sitzplatz sauber zu halten. Er kann auch im Nachhinein für verursachte Schäden über den Sitzplan zur Verantwortung gezogen werden.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungsstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
k) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu kostenfreien Übernachtungsmöglichkeiten.
§4. Wettkämpfe und Preisvergabe:
a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
c) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
5. Bestimmung zum Ausschluss der Veranstaltung:
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen. Abfall darf geordnet an die Veranstalter übergeben werden.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Die Haftung der Veranstalter für Schäden, die durch sie selbst herbeigeführt worden sind, wird auf Vorsatz und grobes Verschulden der Veranstalter bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begrenzt.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer nicht belangt werden, solange diese Schäden nicht vorsätzlich vorgenommen wurden.
e) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer bei Verbreitung rechtswidriger Datenbestände (i.B. Kinderpornographie, aufgezeichnete oder photographierte Gewalttaten) nicht nur von der Veranstaltung auszuschließen, sondern auch zur Anzeige zu bringen. Dies kann schon während der Veranstaltung geschehen (z.B. durch Benachrichtigung der örtlichen Ordnungskräfte).
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