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Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Fragulty Phase
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§1 Generelle Anordnungen
a) Die Veranstaltung einer LAN Party ist nicht gewinnorientiert. Das
Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung,
Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung der Regelungen
zumindest den Ausschluss des Betreffenden von dieser und weiteren
Veranstaltungen vor.
§2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung:
a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen Teilnahmebeitrag geleistet und kann
dies auch bestätigen.
c) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Computer samt Zubehör mit. Der
Veranstalter verpflichtet sich, einen Monat vor der Veranstaltung zu
informieren, welche Hardware zur Teilnahme nötig ist.
d) Jeder Teilnehmer ist für den Betrieb seiner Hard- sowie Software selbst
verantwortlich. Für Fehler und Schäden an anderen Systemen und / oder dem
eigenen haftet der Verursacher, nicht etwa der Veranstalter.
e) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des
persönlichen Computers ist Folge zu leisten.
f) Jeder Teilnehmer erkennt die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
beigefügten separaten Bestimmungen an und akzeptiert diese durch eine
gesonderte Unterschrift.
§3. Bestimmungen während der Veranstaltung:
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstaltung und die daran
beteiligten Personen nicht durch sein Verhalten zu stören. Insbesondere
hat er den Anweisungen der Veranstalter zu folgen. Soweit ein Teilnehmer
gegen das Vorgesagte verstößt, wird er von der Veranstaltung
ausgeschlossen. Der Teilnahmebeitrag wird für diesen Fall nicht erstattet.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten
im Rahmen der Veranstaltung zu unternehmen. Besonders hervorgehoben werden
hier: Softwarepiraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände,
Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst
verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von
Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder
Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Geraucht werden darf ausschließlich außerhalb der Veranstaltungshalle /
-räume.
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders
Lautsprechern und Subwoovern ist verboten; Ausnahmen werden von den
Veranstaltern bekannt gegeben.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig
zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums
selbst verantwortlich.
h) Der Teilnehmer verpflichtet sich den Boden um seinen Sitzplatz sauber
zu halten. Er kann auch im Nachhinein für verursachte Schäden über den
Sitzplan zur Verantwortung gezogen werden.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungsstellung und Betrieb
des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss,
Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
k) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder
Übernachtung vor Ort oder Informationen zu kostenfreien
Übernachtungsmöglichkeiten.
§4. Wettkämpfe und Preisvergabe:
a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekannt
gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht
vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers,
Punktvergabe, Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat
reglementiert.
c) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss
des Rechtsweges.
5. Bestimmung zum Ausschluss der Veranstaltung:
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der
Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen. Abfall darf geordnet an
die Veranstalter übergeben werden.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest
mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Die Haftung der Veranstalter für Schäden, die durch sie selbst
herbeigeführt worden sind, wird auf Vorsatz und grobes Verschulden der
Veranstalter bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
begrenzt.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an
Computeranlagen der Teilnehmer nicht belangt werden, solange diese Schäden
nicht vorsätzlich vorgenommen wurden.
e) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer bei
Verbreitung rechtswidriger Datenbestände (i.B. Kinderpornographie,
aufgezeichnete oder photographierte Gewalttaten) nicht nur von der
Veranstaltung auszuschließen, sondern auch zur Anzeige zu bringen. Dies
kann schon während der Veranstaltung geschehen (z.B. durch
Benachrichtigung der örtlichen Ordnungskräfte). |
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